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Steinsches Edikt October Edict of 1807 Das Steinsche Edikt vom 9. Oktober 1807 – benannt nach dem Freiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein – ermöglichte Bürgern und Bauern in Preußen den Erwerb von Rittergütern. Es erschien unter dem Titel: „Edict, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie der persönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“. Nach 1811 kam es durch ein Regulierungsedikt zu Eigentumsverleihungen von Landgütern an bestimmte Bauern, allerdings gegen Ablösungen und Landabtretungen. Im Edikt heißt es wörtlich: „Mit dem Martini-Tage Eintausend Achthundert und Zehn hört alle Guts-Unterthänigkeit in Unseren sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martini-Tage 1810 gibt es nur freie Leute“. Vom Stein wirkte zusammen mit Karl August von Hardenberg auch im Bereich der Verwaltungsreform zusammen.

Heute sind viele Schulen, Gymnasien und Berufskollegien nach dem Freiherrn benannt. Er zählt zu den Wegbereitern des freien landwirtschaftlichen Privateigentums an Grund und Boden.